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	<title>Pressemitteilungen der Universität Osnabrück</title>
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	<updated>2026-04-29T16:21:13+02:00</updated>
	
		
			<entry>
				<id>news-9677.atom</id>
				<title>Ersatz von Pflichtmodulen im BSc Wirtschaftsinformatik - Klarstellung/ Aktualisierung Wintersemester 2025/26</title>
				<author>
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				</author>
				<published>2025-11-21T08:04:37+01:00</published>
				<updated>2025-11-17T08:18:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ersatz-von-pflichtmodulen-im-bsc-wirtschaftsinformatik-klarstellung-aktualisierung-wintersemester.html"/>
				<summary>Aufgrund der Änderungen im Studienplan des Fachbereichs Informatik werden zwei Module, die im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (PO 20172) verpflichtend zu absolvieren sind, ab dem Wintersemester 2023/2024 nicht mehr angeboten.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Oktober folgende Übergangsregelung beschlossen:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Wenn Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik (PO 20172) die auslaufenden Module „Algorithmen und Datenstrukturen“ und/oder „Grundlagen der Software-Entwicklung“ noch nicht bestanden haben, kann ab dem Wintersemester 2023/24 ein nicht bestandenes Modul „Algorithmen und Datenstrukturen“ durch das Modul „Informatik für Anwendende“ sowie ein nicht bestandenes Modul „Grundlagen der Software-Entwicklung“ durch das Modul „Software-Engineering“ ersetzt werden. Wird zu einem Ersatzmodul gewechselt, werden eventuelle Fehlversuche aus den auslaufenden Modulen nicht auf die Ersatzmodule übertragen.</p>
<p><strong>Klarstellung</strong> (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.01.2024):<br />Ein Ersatzangebot kann nicht wahrgenommen werden um eine endgültig nicht bestandene Pflicht-Prüfung zu ersetzen.</p>
<p><strong>Ergänzung</strong>: Das Modul Software Engineering setzt sich ab dem Wintersemester 2024/25 aus den folgenden zwei Veranstaltungen zusammen: Software Engineering ++: Programmieren mit Java (Stud.IP Veranstaltungsnummer: 6.615) und Software Engineering (Stud.IP Veranstaltungsnummer: 6.614)</p>
<p><strong>Update</strong>&nbsp;(gilt auch für Studierende nach PO 2024): Die Veranstaltung Software Engineering ++: Programmieren mit Java wird ab dem Wintersemester 2025/26 durch die Veranstaltung Programmiervorbereitung für Software Engineering (Stud.IP Veranstaltungsnummer: 6.615) ersetzt.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-9675.atom</id>
				<title>Austellung der Abschlusszertifikate nur noch auf Antrag/ Certificates of completion only upon request</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2025-10-14T11:24:36+02:00</published>
				<updated>2025-11-04T08:58:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/austellung-der-abschlusszertifikate-nur-noch-auf-antrag-certificates-of-completion-only-upon-reques.html"/>
				<summary>Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften hat am 3. November 2025 beschlossen, dass es ab dem 1. Dezember 2025 für Studierende erforderlich ist, einen Antrag auf Ausstellung ihrer Abschlussdokumente beim Prüfungsamt zu stellen. In HISinONE steht ein vorausgefülltes PDF-Formular im Studienservice zur Verfügung. 
The Examination Board of the Department of Economics has decided that, starting December 1, 2025, students will be required to submit an application to the Examination Office for the issuance of their degree documents. A pre-filled PDF form is available in HISinONE under Student Services. </summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p><strong>Wichtiger Hinweis:</strong></p>
<p>Bitte schicken Sie den Antrag zusammen mit dem Formular zur Erfassung der Auslandsaufenthalte (sofern Sie es nicht bereits eingereicht haben) ausgefüllt und unterzeichnet im PDF-Format an folgende E-Mail-Adresse Ihres Prüfungsamts: pruefamtfb9@uni-osnabrueck.de<br />Bitte beachten Sie dabei Folgendes:<br />1. Bitte reichen Sie den Antrag erst ein, nachdem Sie überprüft haben, ob alle für Ihren Studienabschluss relevanten Leistungen korrekt im Campusmanagementsystem verbucht wurden.<br />2. Prüfen Sie ebenfalls Ihre unten angegebenen Personen- und Kontaktdaten. Auf den Abschlussdokumenten werden alle Vornamen ausgegeben. Ihre Kontaktdaten können Sie bei Bedarf selbst in HISinOne unter Mein Studium &gt; Studienservice im Reiter Kontaktdaten aktualisieren. Zur Korrektur der Personendaten wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.</p>
<p><strong><em>Important note</em>:</strong></p>
<p>Please complete and sign this application form and send it together with the form for documenting stays abroad (if not already submitted) in PDF format to the following email address of your examinations office: pruefamtfb9@uni-osnabrueck.de</p>
<p>1. Please submit the application only after you have verified that all coursework relevant to your degree has been correctly recorded in the campus management system.<br />2. Please also check the personal information and contact details you have provided below. All given names will appear on the degree documents.If necessary, you may update your contact details yourself in HISinOne under My Studies &gt; Student Service &gt; Contact Data. To correct your personal data, please contact the Student Admissions Office (Studierendensekretariat).</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-9557.atom</id>
				<title>Ersatz für Datenbanksysteme (10 ECTS)</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2025-02-10T12:50:18+01:00</published>
				<updated>2025-02-10T12:43:39+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ersatz-fuer-datenbanksysteme-10-ects.html"/>
				<summary>Ersatz des Pflichtmoduls Datenbanksysteme (10 ECTS) nach PO 20172 für den Bachelorstudiengang „Wirtschaftsinformatik&quot;</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Studierende, die nach der alten Prüfungsordnung B.Sc. Wirtschaftsinformatik das Pflichtmodul WIWI-B-01031-INF Datenbanksysteme noch nicht bereits erfolgreich absolviert haben, müssen ab dem Sommersemester 2025 5 ECTS durch das Modul WIWI-01031 Datenbanksysteme und die übrigen 5 ECTS durch ein frei wählbares 6 ECTS Informatik-Modul aus dem Wahlpflichtbereich Wirtschaftsinformatik/ Informatik ersetzen. Dabei kann es sich auch um bereits absolvierte Module handeln.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-9391.atom</id>
				<title>Übergangsregelungen zu den Pflichtmodulen im B.Sc. Wirtschaftsinformatik</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2024-07-10T10:51:33+02:00</published>
				<updated>2024-07-10T10:50:21+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/uebergangsregelungen-zu-den-pflichtmodulen-im-bsc-wirtschaftsinformatik.html"/>
				<summary>Ersatz für das Pflichtmodul WIWI-B-18001-WI Management Support Systems BI (Business Intelligence) </summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.07.2024:</p>
<p>Studierende, die nach der alten Prüfungsordnung B.Sc. Wirtschaftsinformatik, das Pflichtmodul WIWI-B-18001-WI Management Support Systems BI (Business Intelligence) noch nicht bereits erfolgreich absolviert haben, müssen die fehlenden 10 ECTS-Leistungspunkte mit einem oder zwei frei wählbaren Wirtschaftsinformatik-Modulen aus dem Wahlpflichtbereich Wirtschaftsinformatik/ Informatik ersetzen. Dabei kann es sich auch um bereits absolvierte Module handeln.<br /><br /></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-9130.atom</id>
				<title>Ausführungsregelung zu §3a der Prüfungsordnung B.Sc. Wiwi</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2024-04-15T13:15:59+02:00</published>
				<updated>2024-04-15T13:10:32+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ausfuehrungsregelung-zu-3a-der-pruefungsordnung-bsc-wiwi.html"/>
				<summary>Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2024 Folgendes beschlossen:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Aufgrund der nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelungen aufgetretenen Durchführungsprobleme bei der Anwendung des §3a der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang&nbsp; &quot;Wirtschaftswissenschaft&quot; beschließt der Prüfungsausschuss, dass die Prüfung, ob die erforderlichen Leistungspunkte erreicht wurden, bis auf Weiteres erst nach dem 3. Fachsemester durchgeführt wird. Dementsprechend können die 10 ECTS in &quot;Mathematik für die Wirtschaftswissenschaft&quot; ggf. auch noch im 3. Fachsemester erbracht werden.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-9129.atom</id>
				<title>Verwendung von Künstlicher Intelligenz/ Using Artificial Intelligence</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2024-04-12T14:13:52+02:00</published>
				<updated>2024-04-12T14:06:28+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/verwendung-von-kuenstlicher-intelligenz-using-artificial-intelligence.html"/>
				<summary>Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses vom 11.04.2024 gelten am Fachbereich folgende Regeln für die Verwendung von Künstlicher Intelligenz in schriftlichen Arbeiten:/ The following rules apply to the use of AI:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p><a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_fachbereich/1.03_pruefungsamt/Downloads/Beschluss_166_KI_Verwendung.pdf" title="Download - &ouml;ffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">Leitfaden zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz</a></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-8423.atom</id>
				<title>Ausführungsregelungen zum Nachteilsausgleich gemäß §26 (1) der Prüfungsordnungen</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2023-01-09T12:06:20+01:00</published>
				<updated>2023-01-09T12:03:27+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ausfuehrungsregelungen-zum-nachteilsausgleich-gemaess-26-1-der-pruefungsordnungen.html"/>
				<summary>Der Prüfungsausschuss hat in seiner 161. Sitzung am 20. April 2022 Folgendes beschlossen:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p class="MsoNormal">(1) 1Schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 2 und 3 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – SGB IX in der jeweils geltenden Fassung) soll auf Antrag durch den Prüfungsausschuss nach der Schwere der nachgewiesenen Prüfungsbehinderung eine Verlängerung der Prüfungsdauer bis zu einem Viertel der normalen Prüfungsdauer gewährt werden. 2In Fällen besonders weitgehender Prüfungsbehinderung kann auf Antrag die Prüfungsdauer bis zur Hälfte der normalen Prüfungsdauer verlängert werden. 3Neben oder an Stelle einer Verlängerung der Prüfungsdauer kann ein anderer angemessener Ausgleich gewährt werden.</p>
<p class="MsoNormal">(2) 1Anderen Prüflingen, die wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden körperlichen Behinderung oder chronischen Erkrankung bei der Fertigung der Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen erheblich beeinträchtigt sind, kann nach Maßgabe des Abs. 1 ein Nachteilsausgleich gewährt werden. 2Bei vorübergehenden Behinderungen können sonstige angemessene Maßnahmen getroffen werden.</p>
<p class="MsoNormal">(3) 1Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bei der Anmeldung zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung oder spätestens einen Monat vor der jeweiligen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zu stellen. 2Die Behinderung ist glaubhaft zu machen. 3Der Prüfungsausschuss kann fordern, dass die Glaubhaftmachung durch ein ärztliches Attest bzw. amtsärztliches Attest erfolgt.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-8291.atom</id>
				<title>Sprechzeiten, Abgabe von Abschlussarbeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2022-08-30T08:54:34+02:00</published>
				<updated>2022-08-30T08:56:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/sprechzeiten-abgabe-von-abschlussarbeiten-1.html"/>
				<summary>Liebe Studierende,
für die Abgabe von Abschlussarbeiten und die Abholung von Zeugnissen und Bescheinigungen ist die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses - nach telefonischer Terminabsprache - vormittags in der Zeit von 9:00 bis ca. 13:30 Uhr geöffnet.</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Die Einreichung der Abschlussarbeit als pdf-datei an pruefamtfb9@uos.de gilt nach wie vor als <strong>fristwahrend</strong>. Die Druckversionen können entweder nach Terminabsprache in der Geschäftsstelle eingereicht werden oder bei der Poststelle der Universität (s.u.). <br />Eine Einreichung per Post ist ebenfalls möglich - am besten per Einwurf-Einschreiben an: Unversität Osnabrück, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Geschäftstelle des Prüfungsausschusses, 49069 Osnabrück.<br />Bachelor-, Master- und Hausarbeiten können ohne vorherige Absprache zu den regulären Öffnungszeiten der Poststelle Mo – Do 7-12 Uhr und 12:30 – 16:30 Uhr sowie Fr und vor Feiertagen&nbsp; 7 – 14 dort abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Einwurf im Briefkasten der Poststelle (Geb. 15, Seminarstr. 20 EW) möglich. Ein Eingangsstempel wird am darauffolgenden Tag vergeben. Abschlussarbeiten, die nach 14 Uhr am Freitag in den Briefkasten geworfen werden, erhalten am kommenden Montag dann den Eingangsstempel von Freitag. </p>
<p>Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0541 969-6162, 6150 oder per Mail an <a href="mailto:pruefamtfb9@uos.de">pruefamtfb9@uos.de <br /></a></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-8126.atom</id>
				<title>Maximale Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2022-04-25T09:19:33+02:00</published>
				<updated>2022-04-25T09:15:19+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/maximale-bearbeitungszeit-von-abschlussarbeiten.html"/>
				<summary>Der Prüfungsausschuss hat in seiner 161. Sitzung am 20. April 2022 Folgendes beschlossen:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Verlängerungen von Abschlussarbeiten aufgrund nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit gemäß § 15, Absatz 3 der Prüfungsordnungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften sind maximal bis zum Doppelten der regulären Bearbeitungszeit möglich.<br />Die Arbeit wird mit einem schadlosen Abbruch verbucht. Die Neuvergabe eines Themas ist in diesen Fällen außerhalb des regulären Vergabeverfahrens möglich.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-6963.atom</id>
				<title>Rücktritte von Seminaren</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2021-01-28T12:09:30+01:00</published>
				<updated>2021-11-11T08:27:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ruecktritte-von-seminaren.html"/>
				<summary>Folgender Beschluss des Prüfungsausschusses behält über das im Sommersemester 2021 hinaus im Wintersemester 2021/2022 seine Gültigkeit:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p><strong>Angesichts der unveränderten Fortschreibung des pandemie-bedingten &quot;Ausnahmezustands&quot; für das Wintersemester 2021/2022 durch das Präsidium beschließt der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften am 02.11.2021:</strong><br />Rücktritte von Seminaren sind auch nach der regulär vereinbarten Rücktrittsfrist schadlos möglich, solange nicht die letzte Prüfungs(teil)leistung erbracht wurde.</p>
<p>Der Prüfungsausschuss hat die Regelung im Umlaufverfahren am 31.05.2021 für alle Seminare im Sommersemester 2021 verlängert. </p>
<p>In Ersatzvornahme durch den Prüfungsausschuss-Vorsitzenden wurde dieser Beschluss am 21.01.2021 für das Wintersemester 2020/ 2021 verlängert.</p>
<p><strong>Beschluss vom 28.04.2020:</strong><br />Rücktritte von Masterseminaren im Sommersemester 2020 sind auch nach der regulär vereinbarten Rücktrittsfrist schadlos möglich, solange nicht die letzte Prüfungs(teil)leistung erbracht wurde.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-7421.atom</id>
				<title>Klausuren des Wintersemesters 2021/2022</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2021-07-21T11:50:22+02:00</published>
				<updated>2021-11-05T13:27:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/klausuren-des-wintersemesters-20212022.html"/>
				<summary>Für Prüfungen im aktuellen Semester gilt weiterhin der Beschluss des Prüfungsausschusses vom 3. November 2020:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Aufgrund der Corona-Pandemie gilt: <br />Vor und während einer Online- oder Präsenz-Klausur sind Abmeldungen ohne ärztliches bzw. amtsärztliches Attest möglich. Diese führen zu einem schadlosen &quot;Anerkannten Rücktritt&quot;. Bei Online-Klausuren kann außerdem bis eine Stunde nach Ende der Prüfung eine Annullierung der Klausur per Mail an pruefamtfb9@uos.de beantragt werden.<br />Alle zur Bewertung eingereichten Klausuren werden benotet, <strong>inklusive Fehlversuch bei Nichtbestehen</strong>!</p>
<p>Alle Prüfungen werden entsprechend der jeweils gültigen Covid-19-Regeln vorzugsweise als Präsenzprüfungen geplant, sonst als Online-Prüfungen!<br />(Änderungen werden rechtzeitig hier bekannt gegeben) </p>
<p><strong>Bitte beachten Sie die Meldungen zur Änderung von Prüfungsterminen und zur Prüfungsform unter Aktuelle Prüfungs- und Anmeldetermine &gt; Wintersemester!</strong></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-7582.atom</id>
				<title>Beschluss zur Streichregelung für überschüssige Leistungspunkte</title>
				<author>
					<name>rsp</name>
					
				</author>
				<published>2021-09-06T12:19:46+02:00</published>
				<updated>2021-09-06T12:17:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/beschluss-zur-streichregelung-fuer-ueberschuessige-leistungspunkte.html"/>
				<summary>Der Prüfungsausschuss hat am 6. September 2021 im Umlaufverfahren folgendes beschlossen:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Wenn durch bestandene Prüfungsleistungen des letzten Prüfungssemesters* mehr als die jeweils für den Studienabschluss notwendigen Leistungspunkte (100 im Master bzw. 170&nbsp; im Bachelor) erzielt werden, werden unter Beachtung von Pflicht- und Schwerpunktregelungen sowie Wahrung des § 27 der Prüfungsordnungen (Zusatzmodul) die schlechtesten Module in diesem Umfang gestrichen.</p>
<p>*d.h. das letzte Semester, in dem studienbegleitende Prüfungen (außerhalb der Abschlussarbeit) abgelegt werden</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-7376.atom</id>
				<title>Sprechzeiten, Abgabe von Abschlussarbeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2021-06-29T14:23:19+02:00</published>
				<updated>2021-06-29T14:27:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/sprechzeiten-abgabe-von-abschlussarbeiten.html"/>
				<summary>Liebe Studierende,
für die Abgabe von Abschlussarbeiten und die Abholung von Zeugnissen und Bescheinigungen ist die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses - nach telefonischer Terminabsprache - vormittags in der Zeit von 9:00 bis ca. 13:30 Uhr geöffnet.</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Die Einreichung der Abschlussarbeit als pdf-datei an pruefamtfb9@uos.de gilt nach wie vor als <strong>fristwahrend</strong>. Die Druckversionen können entweder nach Terminabsprache in der Geschäftsstelle eingereicht werden oder bei der Poststelle der Universität (s.u.). <br />Eine Einreichung per Post ist ebenfalls möglich - am besten per Einwurf-Einschreiben an: Unversität Osnabrück, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Geschäftstelle des Prüfungsausschusses, 49069 Osnabrück.<br />Bachelor-, Master- und Hausarbeiten können ohne vorherige Absprache zu den regulären Öffnungszeiten der Poststelle Mo – Do 7-12 Uhr und 12:30 – 16:30 Uhr sowie Fr und vor Feiertagen&nbsp; 7 – 12 Uhr sowie 12:30 – 15:30 Uhr dort abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Einwurf im Briefkasten der Poststelle (Geb. 15, Seminarstr. 20 EW) möglich. Ein Eingangsstempel wird am darauffolgenden Tag vergeben.</p>
<p>Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0541 969-6162, 6150 oder per Mail an <a href="mailto:pruefamtfb9@uos.de">pruefamtfb9@uos.de <br /></a></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-7173.atom</id>
				<title>Überprüfung der Voraussetzungen gem. §3a der Bachelor-Prüfungsordnungen</title>
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				</author>
				<published>2021-04-23T11:59:48+02:00</published>
				<updated>2021-04-23T12:02:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ueberpruefung-der-voraussetzungen-gem-3a-der-bachelor-pruefungsordnungen.html"/>
				<summary>Die Überprüfung der Voraussetzungen gemäß § 3a der Bachelorprüfungsordnungen nach zwei Semestern bzw. einem Studienjahr wird für die seitens des Landes NDS per NHG-Änderung in §72, Abs. 16 am 16.3.2021 deklarierten „Corona“-Semester Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 ausgesetzt. </summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Das bedeutet: <br />Die Überprüfung findet statt, nachdem zwei Semester außerhalb dieser „Corona“-Semester absolviert wurden. In den „Corona“-Semestern erworbene Leistungspunkte werden natürlich angerechnet, nicht wahrgenommene Prüfungsangebote gelten ohne Nachweis als nicht zu vertreten.</p>
<p>Beispiel 1: Studienbeginn zum WiSe 2019/2020, Überprüfung nach § 3a am Ende der Prüfungsphase des Wiederholungstermins des WiSe 2021/2022<br />Beispiel 2: Studienbeginn zum WiSe 2020/2021, Überprüfung nach § 3a am Ende der Prüfungsphase des Wiederholungstermins des SoSe 2022)</p>
<p><em>(Beschluss des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften in seiner 160. Sitzung vom 20.04.2021)</em></p>
					]]>
				</content>
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				<id>news-6935.atom</id>
				<title>Klausuren des WiSe 2020/2021</title>
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					<name></name>
					
				</author>
				<published>2021-01-22T09:36:44+01:00</published>
				<updated>2021-01-22T09:38:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/klausuren-des-wise-20202021.html"/>
				<summary>Aktuelle Meldung: Bis auf die Klausur zu &quot;Controlling M II&quot; finden ALLE Klausuren des FB9 im ersten Termin ONLINE statt!
Für Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 3. November 2020 Folgendes beschlossen:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Aufgrund der Corona-Pandemie gilt: <br />Vor und während einer Online- oder Präsenz-Klausur sind Abmeldungen ohne ärztliches bzw. amtsärztliches Attest möglich. Diese führen zu einem schadlosen &quot;Anerkannten Rücktritt&quot;. Bei Online-Klausuren kann außerdem bis eine Stunde nach Ende der Prüfung eine Annullierung der Klausur per Mail an pruefamtfb9@uos.de beantragt werden.<br />Alle zur Bewertung eingereichten Klausuren werden benotet, <strong>inklusive Fehlversuch bei Nichtbestehen</strong>!</p>
<p>Aktuell sind nahezu alle Klausuren als „Online-Prüfungen“ geplant, nur die mit Prüfungsform K=Klausur gekennzeichneten finden als Präsenzklausur statt, vorausgesetzt den lfd. Anträgen für Präsenzprüfung wird seitens Hochschulleitung stattgegeben!<br />(Änderungen werden rechtzeitig hier bekannt gegeben) </p>
<p><strong>Bitte beachten Sie die Meldungen zur Änderung von Prüfungsterminen und zur Prüfungsform unter Aktuelle Prüfungs- und Anmeldetermine &gt; Wintersemester!</strong></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-6521.atom</id>
				<title>Einreichung von Abschlussarbeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-03-17T09:49:55+01:00</published>
				<updated>2021-01-06T10:32:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/einreichung-von-abschlussarbeiten.html"/>
				<summary>Aktuell gilt das Senden der pdf-Datei Ihrer Abschlussarbeit an pruefamtfb9@uos.de als fristwahrend. Die persönliche Einreichung in der Geschäftsstelle ist zur Zeit leider nicht möglich. Bitte senden Sie uns ggf. zwei gedruckte Exemplare per Post. </summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>- am besten per Einwurf-Einschreiben an: Universität Osnabrück, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses, 49069 Osnabrück.<br /> Vielen Dank!</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-6516.atom</id>
				<title>Sprechzeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-03-16T12:02:40+01:00</published>
				<updated>2020-12-14T11:11:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/sprechzeiten.html"/>
				<summary>Liebe Studierende,
bis auf Weiteres bleibt die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses für persönliche Besuche geschlossen. Vormittags sind wir bis ca 13:30 Uhr telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Die Einreichung der Abschlussarbeit als pdf-datei an pruefamtfb9@uos.de gilt nach wie vor als fristwahrend. Eine Einreichung per Post ist ebenfalls möglich - am besten per Einwurf-Einschreiben an: Unversität Osnabrück, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Geschäftstelle des Prüfungsausschusses, 49069 Osnabrück.</p>
<p>Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0541 969-6162, 6150 oder per Mail an <a href="mailto:pruefamtfb9@uos.de">pruefamtfb9@uos.de <br /></a></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-6850.atom</id>
				<title>Online-Klausuren des WiSe 2020/2021</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-12-01T10:04:44+01:00</published>
				<updated>2020-12-02T11:54:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/online-klausuren-des-wise-20202021.html"/>
				<summary>Für Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 3. November 2020 Folgendes beschlossen:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Aufgrund der Corona-Pandemie gilt: <br />Vor und während einer Online- oder Präsenz-Klausur sind Abmeldungen ohne ärztliches bzw. amtsärztliches Attest möglich. Diese führen zu einem schadlosen &quot;Anerkannten Rücktritt&quot;. Bei Online-Klausuren kann außerdem bis eine Stunde nach Ende der Prüfung eine Annullierung der Klausur per Mail an pruefamtfb9@uos.de beantragt werden.<br />Alle zur Bewertung eingereichten Klausuren werden benotet, <strong>inklusive Fehlversuch bei Nichtbestehen</strong>!</p>
<p>Aktuell sind nahezu alle Klausuren als „Online-Prüfungen“ geplant, nur die mit Prüfungsform K=Klausur gekennzeichneten finden als Präsenzklausur statt, vorausgesetzt den lfd. Anträgen für Präsenzprüfung wird seitens Hochschulleitung stattgegeben!<br />(Änderungen werden rechtzeitig hier bekannt gegeben) </p>
<p><strong>Bitte beachten Sie die Meldungen zur Änderung von Prüfungsterminen und zur Prüfungsform unter Aktuelle Prüfungs- und Anmeldetermine &gt; Wintersemester!</strong></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-6710.atom</id>
				<title>Sprechstunde </title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-08-26T14:04:20+02:00</published>
				<updated>2020-11-03T12:50:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/sprechstunde.html"/>
				<summary>Bis auf Weiteres entfällt die Sprechstunde am Mittwoch Nachmittag.</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Sie können telefonisch einen individuellen Termin (auch außerhalb der Sprechzeiten) zur Abgabe von Abschlussarbeiten, zur Abholung von Zeugnissen, BAFöG-Bescheinigungen etc. vereinbaren.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-6595.atom</id>
				<title>Online-Klausuren des WiSe 2019/2020 und des SoSe 2020</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-05-18T15:33:53+02:00</published>
				<updated>2020-07-22T14:51:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/online-klausuren-des-wise-20192020-und-des-sose-2020.html"/>
				<summary>Mit den weitreichenden Beschlüssen der Hochschulleitung und daraus folgenden Beschlüssen des Dekanats vom 23.4.2020 bzw. 28.4.2020 (Verbot von Präsenzprüfungen, Erlaubnis von Online-Klausuren, online durchgeführte mündliche Prüfungen oder Hausarbeiten als Ersatz) wurden die rechtlichen Grundlagen für folgende Entscheidungen des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften am 5.5. und 16.5.2020 gelegt.</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p><strong>Anlässlich des 11. Newsletter des Präsidiums der Universität Osnabrück für Studierende vom 6. Juli 2020 stellt der FB9 folgendes klar:</strong><br /><br />1. Alle o.g. Prüfungen des FB9, also Corona-bedingte Online-Prüfungen des Wiederholtermins des WS 19/20 und auch aller Prüfungstermine des SS 2020, werden im Falle eines Korrekturergebnisses &quot;nicht bestanden&quot; wie &quot;nicht teilgenommen&quot; behandelt, d.h. nicht benotet und nicht als Fehlversuch verbucht.<br />Grundlage hierfür ist der Beschluss des FB9-Prüfungsausschusses vom 16.5.2020, bereits seit 18.5.2020 hier publiziert (Ablauf Online-Klausur, Pkt. 8+9 auf Seite 3). <br />Die Regelungen des §15, Abs. 4 und 6 der POs zur Täuschung bleiben unberührt.<br /><br />2. Ergänzend hat der Prüfungsausschuss am 27.5.2020 folgende Hinweise zum schadlosen Rücktritt nach Beginn einer Online-Prüfung beschlossen:<br />&quot;Um eine Prüfung nach Beginn abzubrechen, löschen Sie die bisher angefertigten Lösungen, melden den Abbruch der Prüfungsaufsicht (privater Chat in BBB) und loggen sich danach aus StudIP aus. [...] Haben Sie aufgrund eines dauerhaften Verbindungsabbruchs keine Möglichkeit, die Klausur ordnungsgemäß abzubrechen, können Sie die Annullierung Ihrer Klausur innerhalb von einer Stunde nach dem angesetzten Klausurtermin beantragen (E-Mail an pruefamtfb9@uni-osnabrueck.de).&quot;<br /><br />gez. Prof. Dr.-Ing. Bodo Rieger, Vors. des FB9-Prüfungsausschusses</p>
<p><strong>Update FB9-Wiederholungsklausuren WiSe 2019/2020 (Stand: 18. Mai 2020)</strong></p>
<p>Das Wesentliche:<br /> Die am 17.3.2020 Covid-19-bedingt ausgesetzten Wiederholungsklausuren des WS 19/20 werden verteilt auf folgende Zeiträume neu angeboten:</p>
<p>8. bis 29. Juni 2020<br />10. bis 24. August 2020</p>
<p>Bei einigen, wenigen Klausuren mit geringer Teilnehmerzahl wird die Prüfungsform in mündlich geändert.<br />Die genauen Termine und ggf. geänderte Prüfungsform werden am 18.5.2020 in OPIuM bekannt gemacht! Die genauen Startzeiten folgen. Hier finden Sie die <a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_fachbereich/1.03_pruefungsamt/Update_FB9_wdhpruefungen_19_20_20200518.pdf" title="Download - &ouml;ffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">Regelungen zu den Wiederholungsprüfungen</a>.</p>
<p>gez. Prof. Dr.-Ing. Bodo Rieger, Vors. des FB9-Prüfungsausschusses </p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-6585.atom</id>
				<title>Rücktritte von Masterseminaren im Sommersemester 2020</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-04-30T09:53:18+02:00</published>
				<updated>2020-04-30T09:52:01+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ruecktritte-von-masterseminaren-im-sommersemester-2020.html"/>
				<summary>Der Prüfungsausschuss beschließt am 28.04.2020 im Umlaufverfahren:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Rücktritte von Masterseminaren im SS 2020 sind auch nach der regulär vereinbarten Rücktrittsfrist schadlos möglich, solange nicht die letzte Prüfungs(teil)leistung erbracht wurde.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-6584.atom</id>
				<title>Überprüfung der Voraussetzungen gem. §3a der Bachelor-Prüfungsordnungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-04-30T09:51:52+02:00</published>
				<updated>2020-04-30T09:05:45+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/ueberpruefung-der-voraussetzungen-gem-3a-der-bachelor-pruefungsordnungen-des-fachbereichs-wirtschafts.html"/>
				<summary>Angesichts der Covid-19-bedingt ausgesetzten Prüfungen des 2. Prüfungstermins des Wintersemesters 2019/20 beschließt der Prüfungsausschuss am 28.04.2020 im Umlaufverfahren:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Die Überprüfung der Voraussetzungen gem. §3a der Bachelor-Prüfungsordnungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zum Ende des WS 19/20 und SS 2020 wird um jeweils ein Fachsemester aufgeschoben. Studierende, die sich zu Prüfungen angemeldet haben, die wegen Covid-19 verschoben oder abgesagt wurden, haben im Sinne des §3a &quot;nicht zu vertreten&quot;, dass ihnen die betreffenden Leistungspunkte fehlen. Das bedeutet, dass alle Leistungspunkte der betreffenden verschobenen bzw. abgesagten Prüfungen bei der Ermittlung der erforderlichen 30 Leistungspunkte mitzählen, solange sich die bzw. der Studierende für diese Prüfung angemeldet hat. Dasselbe gilt auch dann, wenn die bzw. der Studierende vor dem Prüfungstermin beantragt hat, von der betreffenden Prüfung zurückzutreten.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-6552.atom</id>
				<title>Zulassung zu Abschlussarbeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2020-04-07T09:34:02+02:00</published>
				<updated>2020-04-07T09:30:15+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/zulassung-zu-abschlussarbeiten.html"/>
				<summary>Beschluss des Prüfungsausschusses vom 06.04.2020:</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Für den Zeitraum Covid-19-bedingt universitätsweit ausgesetzter Prüfungen werden die daraus erzielbaren Leistungspunkte (LP) bei vorliegender, verbindlicher Prüfungsanmeldung für davon abhängige<br />Studien- und Prüfungsleistungen (im Umfang von max. 30 LP) als erbracht gewertet. Das heißt, dass sie bei Anmeldungen zu Abschlussarbeiten auf die jeweilige Mindestzahl Leistungspunkte angerechnet werden (120 LP im Bachelor, 60 LP im Master).<br />Der Nachweis gilt durch die in OPIuM bzw. im Leistungsnachweis dokumentierte Prüfungsanmeldung als vorläufig erbracht, muss jedoch durch Teilnahme am neu festgesetzten Nachholtermin nach den Covid-19-Beschränkungen, ungeachtet des Ergebnisses, nachgeholt werden.<br /><br /></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-5965.atom</id>
				<title>Übergangsregelungen für die WI-Studiengänge ab WS 2017/18</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2018-02-12T13:56:11+01:00</published>
				<updated>2018-02-12T13:52:52+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/uebergangsregelungen-fuer-die-wi-studiengaenge-ab-ws-201718.html"/>
				<summary>Die Übergangsregelungen für die Studiengänge B.Sc. und M.Sc. Wirtschaftsinformatik sind am 7. Februar 2018 vom Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften genehmigt worden.</summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Neben <a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_fachbereich/1.03_pruefungsamt/WI_%C3%9Cbergangsregelung_abWS2017_18_BeschlussPA_20180207.pdf" title="Download - &ouml;ffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">allgemeinen Regeln</a> für den Übergang in die neue Prüfungsordnung ab Wintersemester 2017/2018, gibt es detaillierte Anrechnungsregeln für den <a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_fachbereich/1.03_pruefungsamt/Detaillierte_Anrechnungsregeln_BSc_WI.pdf" title="Download - &ouml;ffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">B.Sc. &quot;Wirtschaftsinformatik&quot;</a> und den <a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_fachbereich/1.03_pruefungsamt/Detaillierte_Anrechnungsregeln_MSc_WI.pdf" title="Download - &ouml;ffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">M.Sc. &quot;Wirtschaftsinformatik&quot;</a></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-5384.atom</id>
				<title>Prüfungen in den Modulen Economics B I (VGR) und Economics B III (Einführung in die Makro) im Wintersemester 2015/2016</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2015-11-18T16:02:20+01:00</published>
				<updated>2015-11-17T08:40:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/pruefungen-in-den-modulen-economics-b-i-vgr-und-economics-b-iii-einfuehrung-in-die-makro-im-winter.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p class="MsoNormal"><strong>(Beschluss gefasst in der 141. Sitzung des PA am 21.10.2015) <br /></strong></p>
<p class="MsoNormal">Zum Wintersemester 2014/2015 wurden die beiden Module „Economics B I, Makro I, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ und „Economics B III, Makro II; Einführung in die makroökonomische Theorie“, die jeweils den Umfang von 5 ECTS hatten, zu einem Modul im Umfang von 10 ECTS zusammengeführt (WIWI-B-01011-EC Grundlagen der Makroökonomik).</p>
<p class="MsoNormal">Im Wintersemester 2015/2016 werden letztmalig getrennte Prüfungen für die Module „Economics B I, Makro I, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ und „Economics B III, Makro II; Einführung in die makroökonomische Theorie“ angeboten. Das Angebot gilt nur für Studierende, die bereits eins der beiden Module bestanden haben. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag (per Brief oder E-Mail) beim Prüfungsamt des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften während der offiziellen Anmeldefristen. Dem Antrag ist ein Leistungsnachweis beizufügen, der belegt, dass eins der beiden Module bereits bestanden wurde. Diese Regelung gilt für alle Studierenden in allen betroffen Studiengängen und Nebenfächern.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-5265.atom</id>
				<title>Antrag auf Berücksichtigung des Recht-Moduls im Master mit 4 ECTS</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2015-06-18T15:37:07+02:00</published>
				<updated>2015-05-20T15:37:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/antrag-auf-beruecksichtigung-des-recht-moduls-im-master-mit-4-ects.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>(Beschluss gefasst in der 140. Sitzung des PA am 20.05.2015)</p>
<p>Studierende der Masterstudiengänge in BWL und Economics, die vor dem 01.10.2014 in einem Masterstudiengang Accounting and Management oder Applied Economics eingeschrieben waren, können im Rahmen des Antrags nach § 30 der jeweiligen Master-PO einen zusätzlichen Antrag stellen, nach dem die Note für das Modul Recht, 8 ECTS nach alter PO, nicht mit dem Gewicht von 8/120, sondern nur mit 4/120 in die Berechnung der Gesamtnote eingeht. Dem Antrag ist eine Günstigerprüfung beizulegen, die nachweist, dass sich mit der beantragten Gewichtung der Note die Gesamtnote im Master-Abschluss in der ersten Nachkommastelle verbessert. </p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-5076.atom</id>
				<title>Informationsveranstaltung zur Prüfungsordnung im B.Sc. Wirtschaftswissenschaft </title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2015-01-23T17:49:43+01:00</published>
				<updated>2015-01-20T10:07:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/informationsveranstaltung-zur-pruefungsordnung-im-bsc-wirtschaftswissenschaft.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p class="MsoNormal">Am Freitag, den 23. Januar 2015, findet um 12:30 Uhr direkt im Anschluss an die Buchführungsvorlesung eine Informationsveranstaltung zur Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft im Raum 01/E01-E02 statt. </p>
<p class="MsoNormal">Im Rahmen der Informationsveranstaltung wird der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Michael Wosnitza, die Regelungen der neuen Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftswissenschaft erläutern. Besonderer Schwerpunkt wird dabei auf solche Themen wie Anmeldung zu Prüfungen, Klausuren und Krankmeldungen gelegt. Die Zielgruppe sind insbesondere Studierende des ersten Semesters. </p>
<p class="MsoNormal">Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen wir uns! </p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-5267.atom</id>
				<title>Übergangsregelungen in BWL und VWL zum Wintersemester 2014/2015</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2015-06-19T13:53:29+02:00</published>
				<updated>2014-08-01T13:15:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/uebergangsregelungen-in-bwl-und-vwl-zum-wintersemester-20142015.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Mit Start des Wintersemesters 2014/2015 treten neue BWL- und VWL-Studiengänge an die Stelle der bisherigen Studiengänge, und werden alte durch neue Ordnungen ersetzt. Hier finden Sie die wichtigsten Übergangsregelungen für Bachelor und Master.</p>
<p><a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_fachbereich/1.03_pruefungsamt/Pr%C3%BCfungsordnungen/%C3%9Cbergangsregelungen_vwl_bwl_bachelor.pdf" title="Download - öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">Relevante Änderungen für Bachelor-Studierende</a></p>
<p><a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_fachbereich/1.03_pruefungsamt/Pr%C3%BCfungsordnungen/%C3%9Cbergangsregelungen_vwl_bwl_master.pdf" title="Download - öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">Relevante Änderungen für Master-Studierende</a></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4666.atom</id>
				<title>Klausur Recht M II - Deutsches und Europäisches Kartellrecht</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T12:47:37+02:00</published>
				<updated>2014-07-21T12:28:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/klausur-recht-m-ii-deutsches-und-europaeisches-kartellrecht.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Im Rahmen des Moduls Recht M II gibt es für Studierende im Master Applied Economics regelmäßig die Möglichkeit, einen Sitzschein in der Veranstaltung zum Kartellrecht von Prof. Dr. Andreas Fuchs zu erwerben. Im Sommersemester 2014 bietet Prof. Dr. Andreas Fuchs außerplanmäßig eine Klausur an, an der auch Studierende des Masters Applied Economics teilnehmen dürfen.<br />Studierende, die eine Klausur im Modul Recht M II benötigen, dürfen diese Klausur mitschreiben.<br />Ausnahmen: Studierende, die im Sommersemester 2014 einen Sitzschien im Kartellrecht erwerben wollen, dürfen die Klausur nicht mitschreiben. Auch Studierende, die in der Vergangenheit im Kartellrecht bereits einen Sitzschein erworben haben, dürfen die Klausur nicht mitschreiben.<br />Studierende, die die Klausur zum Kartellrecht mitschreiben wollen, müssen sich dafür im OPIuM über das Angebot des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bis zum&nbsp;30. Juli 2014 verbindlich anmelden.<br />Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des&nbsp;FB Wirtschaftswissenschaften.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-5269.atom</id>
				<title>Wiederholungsversuche in den Modulen Recht M I und Recht M II</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2015-06-19T13:27:02+02:00</published>
				<updated>2014-05-13T13:25:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/wiederholungsversuche-in-den-modulen-recht-m-i-und-recht-m-ii.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Beschluss 135/3: Eine dreifache Prüfungsmöglichkeit pro angebotener Modulvariante wird beschlossen.</span></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4682.atom</id>
				<title>Studiennachweis für die Veranstaltung &quot;Wissenschaftliches Arbeiten am PC&quot; </title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T12:57:39+02:00</published>
				<updated>2013-11-21T12:56:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/studiennachweis-fuer-die-veranstaltung-wissenschaftliches-arbeiten-am-pc.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Der zum Wintersemester 2013/2014 erstmals verlangte Studiennachweis für die Veranstaltung &quot;Wissenschaftliches Arbeiten am PC&quot; (Modul Schlüsselkompetenzen B I) gilt für Studierende, die das Modul Schlüsselkompetenzen B I bis jetzt noch nicht abgeschlossen haben, als erbracht, wenn diese Studierenden im Bachelorstudiengang &quot;Wirtschaftsinformatik&quot; oder im Bachelorstudiengang &quot;Wirtschaftswissenschaft&quot; zum Wintersemester 2013/2014 im 4. oder einem höheren Semester eingeschrieben sind.<br />&nbsp;<br />Gez. Studiendekan des FB 09</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4686.atom</id>
				<title>Abgabe eines Datenträgers für Abschlussarbeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:04:18+02:00</published>
				<updated>2013-08-19T13:03:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/abgabe-eines-datentraegers-fuer-abschlussarbeiten.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p><strong>Beschluss 129/17</strong><br />Dem Erstgutachter muss eine PDF-Datei der Abschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden.<br />Die Abgabe muss gleichzeitig mit der Abgabe der schriftlichen Arbeit in elektronischer Form (PDF-Format) beim Erstgutachter abgegeben werden.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-4688.atom</id>
				<title>Vereinheitlichter Rücktritt von Klausuren</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:05:09+02:00</published>
				<updated>2013-07-11T13:04:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/vereinheitlichter-ruecktritt-von-klausuren.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Der Prüfungsausschuss des FB9 hat am 9.7.2013 beschlossen, dass die Rücktrittsfrist für alle FB9-Modulklausuren einheitlich bis eine Woche vor Prüfungstermin ohne Attest möglich sein soll! Dies gilt selbstverständlich nicht für Klausuren mit Pflichtanmeldungen (BSc-WiWi)! Die entsprechenden (neuen) Fristen werden in OPIuM in den Anmeldemasken angezeigt.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-5270.atom</id>
				<title>Wiederholungsversuche Schlüsselkompetenzen M I</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2015-06-19T14:32:14+02:00</published>
				<updated>2013-06-26T13:28:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/wiederholungsversuche-schluesselkompetenzen-m-i.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Beschluss 130/1: Eine dreifache Prüfungsmöglickeit pro angebotener Modulvariante in den Studiengängen Accounting and Management, Accounting and Economics und Applied Economics wird beschlossen.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-5271.atom</id>
				<title>Beschluss 129/22 des Prüfungsausschusses zur Klausureinsicht</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2015-06-19T13:40:02+02:00</published>
				<updated>2013-04-16T13:35:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/beschluss-12922-des-pruefungsausschusses-zur-klausureinsicht.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Die Klausureinsicht erfolgt unter Klausurbedingungen:</p><ol><li>Die Verwendung von eigenem Papier, eigenen Stiften und elektronischen Hilfsmitteln ist verboten. Für Aufzeichnungen sind lediglich die vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zu verwenden</li><li>Eine Klausureinsicht ist lediglich durch den betreffenden Prüfling oder eine von diesem schriftlich bevollmächtigte Person zulässig.</li><li>Während der Klausureinsichtnahme besteht Redeverbot; zulässig sind lediglich Fragen an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes hinsichtlich des technischen Ablaufs des Einsichts- bzw. Widerspruchsverfahrens.</li></ol>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-4690.atom</id>
				<title>Öffnung der Wirtschaftsinformatik-Module für den Bereich Management im Master</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:06:26+02:00</published>
				<updated>2013-04-09T13:05:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/oeffnung-der-wirtschaftsinformatik-module-fuer-den-bereich-management-im-master.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Module Wirtschaftsinformatik M VI (Fallstudienseminar IT-Governance), Wirtschaftsinformatik M VII (Fallstudienseminar IT-Controlling) und Wirtschaftsinformatik M VIII (Management von IS-Architekturen) werden im Sommersemester 2013 für den Bereich Management geöffnet. Die Öffnung betrifft die Masterstudiengänge &quot;Accounting and Management&quot;, &quot;Accounting and Economics&quot; und &quot;Applied Economics&quot;<br />Sofern betroffene Module im Sommersemester 2013 erfolgreich absolviert werden, können sie auf schriftlichen verbindlichen Antrag der bzw. des Studierenden beim Prüfungsamt für den Bereich Management angerechnet werden. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-4692.atom</id>
				<title>Beschluss zu den auslaufenden Diplomstudiengängen</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:09:22+02:00</published>
				<updated>2012-07-23T13:07:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/beschluss-zu-den-auslaufenden-diplomstudiengaengen.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<div><p><strong>Beschluss 126/3</strong></p></div><div><p>Ergänzend zu dem Beschluss 124/11 zur auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen ist ausschließlich in den folgenden Fällen der Nachweis von Prüfungsleistungen bis spätestens zum 30.09.2013 möglich:</p></div><div><ol><li>Sprachschein im Fach Internationale Wirtschaft und Globales Management nach §27 Abs.2 Nr. 1 Diplomprüfungsordnung,</li><li>Wahlpflichtfächer nach §25 Abs.2 Bs. e), Abs.3 Bs. e), Abs. 4 Bs. e) Diplomprüfungsordnung,</span></li></ol><p>die außerhalb des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften studiert werden.</p></div>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4694.atom</id>
				<title>Informationen zu den auslaufenden Diplomstudiengängen BWL und VWL</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:16:02+02:00</published>
				<updated>2012-06-14T13:10:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/informationen-zu-den-auslaufenden-diplomstudiengaengen-bwl-und-vwl.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Die beiden Diplomstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften wurden eingestellt und die auslaufende Betreuung, d.h. die Möglichkeit, Prüfungen in diesen Studiengängen abzulegen, endet am Ende des Wintersemesters 2012/2013 (studienbegleitende Prüfungen) bzw. am Ende des Sommersemesters 2013 (Diplomarbeiten).<br /><strong>Studienbegleitende Prüfungen:</strong><br />Nach der zwischen dem Land Niedersachsen und der Universität Osnabrück abgeschlossenen Zielvereinbarung ist die auslaufende Betreuung in den eingestellten Diplomstudiengängen BWL und VWL bis einschließlich zum Wintersemester 2012/2013 zu gewährleisten; studienbegleitende Prüfungen werden danach nicht mehr angeboten. Über diese Rechtslage hat der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft auf seiner Homepage bereits am 23.04.2008 informiert (<a href="http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/6134.htm" title="Externer Link - öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link">http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/6134.htm</a>). Dies bedeutet konkret, dass studienbegleitende Prüfungen in den Diplomstudiengängen nur noch in den jeweils zwei Prüfungsterminen des Sommersemesters 2012 und des Wintersemester 2012/2013 angeboten werden. In diesem Zusammenhang ist weiterhin ein Beschluss des Prüfungsausschusses vom 09.11.2010 wichtig (<a href="http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/8236.htm" title="Externer Link - öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link">http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/8236.htm</a>). Danach kann bis zum Ende der auslaufenden Betreuung in Semestern, in denen keine entsprechende schriftliche Prüfungsleistung angeboten wird, auf Antrag des Prüflings sowie mit Zustimmung des Prüfers eine schriftliche Prüfungsleistung durch eine mündliche Prüfungsleistung ersetzt werden. Im Ergebnis können damit, die Zustimmung des Prüfers vorausgesetzt, in beiden verbleibenden Semestern jeweils grundsätzlich alle studienbegleitenden Prüfungen des Hauptstudiums beider Diplomstudiengänge absolviert werden.<br /><strong>Diplomarbeiten:</strong><br />Hinsichtlich der Diplomarbeiten hat der Prüfungsausschuss in Ergänzung der Rechtslage zur auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen am 07.03.2012 beschlossen, dass Diplomarbeiten letztmalig im Sommersemester 2013 angemeldet werden können. Dies schließt Wiederholungen nicht bestandener erster Diplomarbeiten ein, d.h. auch eine Diplomarbeit des zweiten Versuchs muss bis spätestens zum 30. September 2013 angemeldet werden (<a href="http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/9304.htm" title="Externer Link - öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link">http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/9304.htm</a>).<br />&nbsp;<br />Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Studierende, bei denen ein erfolgreicher Abschluss des Diplomstudiengangs unsicher oder sogar unwahrscheinlich ist, unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“ (im Folgenden kurz „Bachelorstudiengang“) wechseln können. Dabei werden die in der Zugangsordnung für diesen Studiengang vorgeschriebenen Englischkenntnisse als durch die bisher erbrachten Prüfungsleistungen erfüllt angesehen.<br />Zu beachten ist, dass ein solcher Studiengangswechsel nicht erst zum bzw. im Sommersemester 2013, also nach dem Ende der auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen, sondern bereits im Sommersemester 2012 oder im Wintersemester 2012/2013 möglich ist. Dabei gibt es den folgenden wichtigen Grund für einen sofortigen Wechsel: Das Grundstudium in den Diplomstudiengängen einerseits und die ersten zwei Studienjahre („Assessmentphase“ und „Orientierungsphase“) im Bachelorstudiengang andererseits sind zwar weitgehend, aber nicht vollständig gleich. Konkret fehlen Studierenden der Diplomstudiengänge, die die Vordiplomprüfung bestanden haben, maximal die folgenden drei Prüfungen für den erfolgreichen Abschluss der ersten beiden Studienjahre im Bachelorstudiengang:</p><ol><li>„Einführung in die Ökonometrie“ als Teil des Bachelormoduls „Economics B IV: Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ökonometrie</span>“</span></li><li>„Entscheidungstheorie“ als Teil des Bachelormoduls „Management B II: Finanzwirtschaft und Entscheidungstheorie“</span></li><li>„Unternehmensführung“ als Teil des Bachelormoduls „Management B III: Organisation und Unternehmensführung“</span></li></ol><p>Alle drei Vorlesungen existieren nur noch bis zum Ende der auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen als eigenständige Veranstaltungen, so dass entsprechende studienbegleitende Prüfungen nur noch bis zum Ende des Wintersemesters 2012/2013 angeboten werden. Bei einem rechtzeitigen Wechsel in den Bachelorstudiengang können bestandene studienbegleitende Prüfungen in den drei genannten Veranstaltungen mit den bereits im Rahmen der Vordiplomprüfung bestandenen jeweils anderen Modulteilen zusammengefasst und angerechnet werden. Die Modulnoten ergeben sich in diesen Fällen durch das arithmetische Mittel der beiden jeweiligen Teilnoten.</p>
<p>Dagegen werden ab dem Sommersemester 2013 Einzelprüfungen zu den drei genannten Veranstaltungen nicht mehr angeboten. Damit könnten diejenigen, die erst dann in den Bachelorstudiengang wechseln und die genannten drei Prüfungen ganz oder teilweise noch nicht erfolgreich bestanden haben, nur noch die vollständigen Modulklausuren, bestehend aus jeweils zwei Teilen, absolvieren; eine Anrechnung von bereits absolvierten Modulteilen ist dann nicht mehr möglich.<br />Im Folgenden wird dieser Sachverhalt an einem Beispiel veranschaulicht:<br />Student X, bisher in einem der beiden Diplomstudiengänge eingeschrieben, hat die Vordiplomprüfung bestanden und im Rahmen des Hauptstudiums erfolgreich an den studienbegleitenden Prüfungen im Fach ABWL „Entscheidungstheorie“ und „Unternehmensführung“ teilgenommen. Bei einem Wechsel in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“ werden – unabhängig vom Zeitpunkt des Wechsels – die Prüfungsleistungen in den Klausuren „Investition und Finanzierung“ und „Entscheidungstheorie“ zur Modulnote im Modul „Management B II: Finanzwirtschaft und Entscheidungstheorie“ zusammengefasst und angerechnet. Gleiches gilt für die Prüfungsleistungen in den Klausuren „Organisation“ sowie „Unternehmensführung“; hier wird die durch Mittelung gebildete Modulnote im Modul „Management B III: Organisation und Unternehmensführung“ angerechnet.<br />Wechselt Student X bereits im Sommersemester 2012 in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“, kann er bis zum Ende des Wintersemesters 2012/2013 die noch fehlende studienbegleitende Klausur (oder ggf. mündliche Prüfung) zur Vorlesung „Ökonometrie“ absolvieren. Bei ihrem Bestehen würde die Note im Fach „Ökonometrie“ mit der bereits vorhandenen Note im Fach „Wirtschafts- und Finanzpolitik“ zur Modulnote im Modul „Economics B IV: Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ökonometrie“ zusammengefasst und ebenfalls angerechnet.<br />Wechselt Student X dagegen erst im Sommersemester 2013 in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“, ist eine Prüfung allein für die Vorlesung „Ökonometrie“ nicht mehr möglich. Stattdessen könnte bzw. müsste die gesamte Modulklausur „Economics B IV: Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ökonometrie“ geschrieben werden.<br />Darüber hinaus sind in allen Fällen ggf. weitere Anrechnungen bereits erfolgreich bestandener Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium eines der Diplomstudiengänge für Modulprüfungen des dritten Studienjahrs, der „Spezialisierungsphase“, des Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“ nach Einzelfallprüfung möglich, so dass im besten Fall als einzige Prüfungsleistung nur noch die Bachelorarbeit fehlt.<br />Die zusammengefassten Rahmenbedingungen sollten bei Überlegungen zur Fortsetzung des Studiums berücksichtigt werden. Bei Beratungsbedarf stehen unsere Studienberaterin Frau Romanenchuk (<a href="mailto:elena.romanenchuk@uni-osnabrueck.de" title="E-Mail schreiben" class="mail">elena.romanenchuk@uni-osnabrueck.de</a>) sowie Prof. Dr. Wosnitza (<a href="mailto:michael.wosnitza@uni-osnabrueck.de" title="E-Mail schreiben" class="mail">michael.wosnitza@uni-osnabrueck.de</a>) selbstverständlich gern zur Verfügung. Um Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins wird gebeten.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4696.atom</id>
				<title>Auslaufende Betreuung in den Diplomstudiengängen</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:17:14+02:00</published>
				<updated>2012-03-07T13:16:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/auslaufende-betreuung-in-den-diplomstudiengaengen.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p><strong>Beschluss 124/10</strong> <strong>des Prüfungsausschusses zur auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengän­gen:</strong><br />Bekanntlich finden in den Diplomstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschafts­lehre im Wintersemester 2012/2013 zum letzten Mal studienbegleitende Prüfungen, d.h. Klausu­ren und mündliche Prüfungen, statt. In Ergänzung dieser Regelung hat der Prüfungsausschuss nunmehr beschlossen, dass Diplomarbeiten letztmalig im Sommersemester 2013 angemeldet wer­den können. Dies schließt Wiederholungen nicht bestandener erster Diplomarbeiten ein, d.h. auch eine Diplomarbeit des zweiten Versuchs muss bis spätestens zum 30. September 2013 angemeldet werden.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4698.atom</id>
				<title>Abholfrist für Themen von Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:18:19+02:00</published>
				<updated>2012-01-20T13:17:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/abholfrist-fuer-themen-von-diplom-bachelor-und-masterarbeiten.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>In der 124. Sitzung des Prüfungsausschusses wurde eine Frist von 14 Tagen zur Abholung von Themen für Abschlussarbeiten beschlossen.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4700.atom</id>
				<title>Modulhandbuch des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:22:55+02:00</published>
				<updated>2011-01-06T13:20:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/modulhandbuch-des-fachbereichs-wirtschaftswissenschaften.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Das Modulhandbuch des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften<br />&nbsp;für das Wintersemester 2010/2011 und das Sommersemester 2011<br />ist nun online.</p><div><p><a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/abehne/Test/FB_WiWi_Modulhandbuch_WS1011_SS11_Online.pdf" title="Download - öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">Modulhandbuch</a></p></div>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4704.atom</id>
				<title>Regelung zur Diplomprüfungsordnung während der Übergangszeit</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:30:18+02:00</published>
				<updated>2010-11-09T13:29:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/regelung-zur-diplompruefungsordnung-waehrend-der-uebergangszeit.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Der Prüfungsausschuss beschließt (Beschluss 119/3), dass in den auslaufenden Diplomstudiengängen ab dem Wintersemester 2010/2011 auf Antrag des Prüflings sowie mit Zustimmung des Prüfers und sofern keine entsprechende schriftliche Prüfungsleistung angeboten wird, eine schriftli­che Prüfungsleistung durch eine mündliche Prüfungsleistung ersetzt werden kann.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4706.atom</id>
				<title>Zusatzmodule im Bachelor Studiengang Wirtschaftswissenschaft</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:31:17+02:00</published>
				<updated>2010-04-21T13:30:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/zusatzmodule-im-bachelor-studiengang-wirtschaftswissenschaft.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 folgende Regelung zu Zusatzmodulen beschlossen:<br />Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses einer bestandenen Modulprüfung der Spezialisierungsphase muss gegenüber dem Prüfungsausschuss schriftlich verbindlich erklärt werden, ob dieses Modul als Zusatzmodul gerechnet werden soll.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4708.atom</id>
				<title>Anrechenbarkeit von volkswirtschaftlichen Studienleistungen im Diplomfach &quot;Volkswirtschaftslehre (im Studiengang Betriebswirtschaftslehre)&quot;</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:33:42+02:00</published>
				<updated>2009-11-05T13:32:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/anrechenbarkeit-von-volkswirtschaftlichen-studienleistungen-im-diplomfach-volkswirtschaftslehre-im.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Aufgrund großer inhaltlicher Überschneidungen kann von den folgenden beiden Veranstaltungen nur eine entweder für das volkswirtschaftliche Fach &quot;Außenwirtschaft&quot; oder für das volkswirtschaftliche Fach &quot;Internationale Wirtschaftspolitik&quot; im Rahmen des Diplomfaches &quot;Volkswirtschaftslehre (im Studiengang Betriebswirtschaftslehre)&quot; angerechnet werden:</p><ul><li>Reale Außenwirtschaftstheorie (Professor Braulke)</span></li><li>Internationale Handelspolitik (Professor Westermann/Steiner)</span></li></ul><p>Die Anrechnung einer dieser beiden genannten Veranstaltungen schließt eine Anrechnung der beiden anderen aus.</p>
<p>Die hier nicht genannten Veranstaltungen der Fachgebiete Außenwirtschaft und Internationale Wirtschaftspolitik können weiterhin gegenseitig angerechnet werden.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
			<entry>
				<id>news-4710.atom</id>
				<title>Aktualisierter Studienplan für das Wahlpflichtfach Soziologie</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:34:53+02:00</published>
				<updated>2009-10-30T13:33:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/aktualisierter-studienplan-fuer-das-wahlpflichtfach-soziologie.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Wegen der Veränderung der Struktur des Veranstaltungsangebots in den Modulen des BA Social Sciences sowie des 2F-BA mit Kernfach Soziologie sind leichte Modifizierungen des Studienplanes für das Wahlpflichtfach Soziologie notwendig geworden. Nachstehend finden Sie den aktualisierten Studienplan für das Wahlpflichtfach Soziologie.</p>
<p><a href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/fileadmin/abehne/Test/Wahlpflichtfach_Soziologie-1_BWL-VWL_Neu_20_10_09.pdf" title="Download - öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="download">Studienplan</a></p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-4712.atom</id>
				<title>Systemseitige Anmeldung bei Wiederholungsklausuren im B.Sc. Wirtschaftswissenschaft</title>
				<author>
					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:37:04+02:00</published>
				<updated>2009-03-11T13:35:00+01:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/systemseitige-anmeldung-bei-wiederholungsklausuren-im-bsc-wirtschaftswissenschaft.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Liebe Studierende!<br />Im Bachelor of Science in Wirtschaftswissenschaft gilt die systemseitige Anmeldung auch für die Wiederholungsklausuren. Falls Sie im ersten Versuch durchgefallen sind, werden Sie automatisch für den nächstmöglichen Termin angemeldet. Bitte erscheinen Sie daher unbedingt zu den Wiederholungsterminen!<br />Bei Fragen können Sie sich gerne an Elena Romanenchuk (Tel.: 0541-969-2685,<br />E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:elena.romanenchuk@uni-osnabrueck.de" title="E-Mail schreiben" class="mail">elena.romanenchuk@uni-osnabrueck.de</a>) wenden.<br />Viel Erfolg bei den Klausuren!</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-4714.atom</id>
				<title>Regelung zur Beurlaubung bei Abschlussarbeiten</title>
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					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:38:33+02:00</published>
				<updated>2008-08-27T13:37:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/regelung-zur-beurlaubung-bei-abschlussarbeiten.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Vom Tag der Anmeldung bis zum Tag der tatsächlichen Abgabe einer Abschlussarbeit muss die/der Studierende eingeschrieben und darf nicht beurlaubt sein.<br />Dies gilt nicht mehr für den Zeitraum der anschließenden Begutachtung.<br />Beschluss der außerordentlichen Sitzung des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften vom 16.07.2008</p>
					]]>
				</content>
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				<id>news-4716.atom</id>
				<title>Nachweis der Englischkenntnisse für den Zugang zu den Bachelorstudiengängen im WS 2009/10</title>
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					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:40:28+02:00</published>
				<updated>2008-07-31T13:38:00+02:00</updated>
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				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Nachweis der Englischkenntnisse für den Zugang zu den Studiengängen:</p><ul><li>Bachelorgstudiengang &quot;Wirtschaftswissenschaft&quot;,</span></li><li>Teilstudiengang &quot;Volkswirtschaftslehre&quot; (Kernfach) im Rahmen des 2-Fächer-Bachelor-Studienganges und</span></li><li>Teilstudiengang &quot;Wirtschaftswissenschaft&quot; (Nebenfach) im Rahmen des 2-Fächer-Bachelor-Studienganges.</span></li></ul><p>Die in der Zugangsordnung für die oben genannten Studiengänge geforderten Englisch Kenntnisse können durch folgende Sprachtests nachgewiesen werden:</p>
<p>Einen innerhalb der letzten zwei Jahre bestandenen IELTS-Test (International English Language Testing System-Test) mit mindestens 5,5 Punkten&nbsp;oder einen gleichwertigen Sprachtest. &nbsp;</p>
<p>Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften legt durch Beschluss fest, welche Sprachtests mit welchen Mindestergebnissen als gleichwertig anerkannt werden.</p>
					]]>
				</content>
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				<id>news-4718.atom</id>
				<title>Auslaufende Betreuung der Diplomstudiengänge</title>
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					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:43:55+02:00</published>
				<updated>2008-04-23T13:40:00+02:00</updated>
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				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>Im Rahmen der Zielvereinbarungen der Universität Osnabrück mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur wurde festgelegt, dass eine <strong>auslaufende Betreuung der Diplomstudiengänge BWL und VWL bis einschließlich zum Wintersemester 2012/2013</strong> zu gewährleisten ist. Prüfungen in den Diplomstudiengängen werden nach dem Prüfungszeitraum dieses Semesters nicht mehr angeboten.<br />In seiner 189. Sitzung am 05.03.2008 hat der Fachbereichsrat beschlossen, dass in Auslegung der vorgenannten Zielvereinbarung im Prüfungszeitraum des <strong>Wintersemesters 2010/2011 letztmalig Prüfungen im Rahmen der Diplomvorprüfung</strong> angeboten werden.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-4720.atom</id>
				<title>Anerkennung von Sprachkursbescheinigungen</title>
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					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T13:49:51+02:00</published>
				<updated>2007-12-05T13:45:00+01:00</updated>
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				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<p>&nbsp;</p>
<h4>Voraussetzungen für die Anerkennung von Sprachkursbescheinigungen anderer Anbieter im Rahmen von IWGM</h4>
<p>Die folgenden Angaben sind unabdingbar für die Anerkennung von Bescheinigungen:</p>
<p>&nbsp;</p><ul><li>Angabe der Niveaustufe (in Anlehnung an den „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“; Niveau C1 / C2)</li><li>Umfang des Kurses (min. 30 Stunden)</li><li>Kurze Beschreibung des Kursinhalts</span></li><li>Name und Adresse der ausstellenden Institution (z.B. universitäre Sprachenzentren)</li></ul><p>Die Angaben müssen in Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch vorhanden sein.</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
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				<id>news-4722.atom</id>
				<title>Wahlpflichtfach Recht (Studienplan ab WS 2007/2008)</title>
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					<name></name>
					
				</author>
				<published>2014-08-12T14:25:29+02:00</published>
				<updated>2007-10-23T13:50:00+02:00</updated>
				<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/en/fachbereich/pruefungsamt/aktuelle_meldungen/meldung/artikel/wahlpflichtfach-recht-studienplan-ab-ws-20072008.html"/>
				<summary></summary>
				<content>
					<![CDATA[
						<h4 style="font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; text-align: center;"><strong>STUDIUM DES WAHLPFLICHTFACHES<br /></strong><strong>„RECHT“<br /></strong><strong>(gültig ab WS 2007/2008)</strong></h4><table border="1" class="contenttable"> <tbody><tr> <th>Teilgebiet</th> <th>Semester</th> <th>SWS</th> <th>Klausur</th> <th>Bonuspunkte</th><th>&nbsp;</th></tr> <tr> <td>Gesellschaftsrecht: </td> </tr> <tr> <td>Vorlesung &quot;Gesellschaftsrecht&quot;<br />(Schwerpunkt Personengesellschaftsrecht)</td> <td>Sommer</td> <td>2</td> <td>2-stdg.</td> <td>4</td> </tr> <tr> </tr><tr> <td>Handelsrecht: </td> </tr> <tr><td>Vorlesung &quot;Handelsrecht&quot; </td> <td>Sommer</td> <td>2</td> <td>2-stdg.</td> <td>4</td> </tr> <tr> </tr><tr> <td>Steuerrecht: <br />(entspricht &quot;Steuerrecht II&quot; im juristischen Schwerpunktstudium)</td> </tr> <tr><td>Vorlesung &quot;Steuerliches Verfahrensrecht&quot;<br /><br />Vorlesung &quot;Umsatzsteuer&quot;<br /><br />Vorlesung &quot;Europäisches und internationales Steuerrecht&quot;</td> <td>Sommer<br /><br />Winter<br /><br />Winter</td> <td>2<br /><br />2<br /><br />2</td> <td><br /><br />2-stdg.</td> <td><br /><br />4</td> </tr> </tbody></table><p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
					]]>
				</content>
			</entry>
		
	
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