Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Vorab-Prüfung auf Anrechnungsfähigkeit von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen

Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland absolvieren wollen und sich die dort erbrachten Prüfungsleistungen später an der Universität Osnabrück anrechnen lassen möchten, haben Sie die Möglichkeit, die Anrechnungsfähigkeit der im Ausland geplanten Kurse vorab prüfen zu lassen. Zuständig für die Vorab-Prüfung sind die jeweiligen Beauftragten der Fachgruppen BWL, VWL und Wirtschaftsinformatik. Für Module, die dem Bereich BWL zuzuordnen sind, führt das Fachgebiet Controlling die Vorab-Prüfung durch. Bitte beachten Sie hierbei die folgenden Hinweise:

1. Die Prüfung auf Anrechnungsfähigkeit erfolgt nach der Zusage der Zieluniversität oder nach der Nominierungszusage durch die Universität Osnabrück. Dies gilt sowohl für Erasmus-Partnerhochschulen als auch sonstige Partnerhochschulen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bzw. der Universität Osnabrück.

2. Für jedes vorab auf Anrechnungsfähigkeit zu prüfende Modul benötigen wir folgende Informationen:

  • Titel, Kursbeschreibung und Gliederung (z. B. gemäß Modulbeschreibung; in Deutsch oder Englisch)
  • Verwendete Literatur (z. B. gemäß Modulbeschreibung)
  • Angaben darüber, ob es sich um einen Kurs eines Bachelor- oder Masterstudiengangs handelt und in welchem Studienjahr der Kurs dort vorgesehen ist
  • Prüfungsform
  • Anzahl der zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkte. Werden keine ECTS vergeben (bei einer Universität im EU-Ausland), sind Angaben zum tatsächlichen Kursumfang (Dauer der einzelnen Sitzungen in Minuten sowie Anzahl der Sitzungen) erforderlich!

3. Wenn Sie sich einen Kurs eines Bachelorstudiums für den Masterstudiengang anrechnen lassen wollen, sind folgende Voraussetzungen zusätzlich als erfüllt nachzuweisen:

  • Der Bachelorstudiengang der ausländischen Universität umfasst einen Zeitraum von mindestens vier Jahren.

  • Der anzuerkennende Kurs ist Bestandteil des Lehrprogramms des vierten Studienjahres.

4. Die beigefügten Kursunterlagen müssen hinreichend detailliert sein, so dass wir uns ein Bild über den Inhalt der anzurechnenden Kurse sowie die Tiefe, mit der die Inhalte behandelt werden, machen können. Andererseits ist es aber auch nicht hilfreich, wenn Sie uns alle Informationen zur Verfügung stellen, die Sie auf der Website finden.

Wenn sie keine aussagekräftigen Unterlagen auf der Homepage des Gastuniversität finden, schreiben Sie bitte die betreffenden Dozent*innen an und bitten um diese Unterlagen.

5. Nach Absatz (9) der Richtlinien des Fachbereichs 9 für die Anerkennung von außerhalb der Universität Osnabrück erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen ist die Anrechnung eines Moduls für die Spezialisierungsphase des Bachelor-Studiengangs bzw. für den Wahlpflichtbereich der Master-Studiengänge nur dann möglich, wenn überwiegend weiterführende Inhalte aus dem jeweiligen Wahlbereich auf Bachelor- bzw. Masterniveau vermittelt werden.

6. Schicken Sie uns die Unterlagen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen) vor etwaigen Deadlines.

7. Neben den Kursinformationen benötigen wir von Ihnen die bereits ausgefüllten Formulare zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit (Teile „Persönliche Daten“ und „Kurse“).

8. Reichen Sie sämtliche Unterlagen per E-Mail an controlling@uni-osnabrueck.de ein. Ihre E-Mail mit dem Betreff "Vorab-Anerkennung Studienleistungen Ausland" enthält nur eine pdf-Datei als Anhang mit allen Unterlagen (fügen Sie vorher alle Einzeldateien zusammen). Ihre Ansprechpartnerin vor Einreichung der Unterlagen ist Monika Schramm, nach Einreichung antworten Sie auf die E-Mails, die Sie erhalten.

9. Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel nicht erforderlich. Falls dies ausnahmsweise doch der Fall sein sollte, werden wir Sie kontaktieren.

10. Unvollständige Unterlagen können leider nicht bearbeitet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, prüfen Sie also in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig auf Vollständigkeit.

11. Wir prüfen Kurse vorab auf Anrechnungsfähigkeit nur in dem Umfang, wie Sie sie auch im Ausland tatsächlich besuchen können und wollen. Bei einem Semester Auslandsaufenthalt bedeutet dies, dass Sie Kurse im Umfang von 40 ECTS-Punkten vorab prüfen lassen können (30 ECTS-Punkte reguläre Semesterleistung plus 10 ECTS-Punkte Reserve; bei Kursen im Nicht-EU-Ausland: Maximaler Workload 1.200 Stunden). Wir prüfen also nicht alle überhaupt nur denkbaren Kurse; solche Anträge werden nicht bearbeitet.

12. Das ergänzte und unterschriebene Formular zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit wird Ihnen dann in gescannter Form per E-Mail vom Studiendekanat zugesendet.