Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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FAQ

Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ich habe einen Platz für meine Abschlussarbeit im WS bzw. SS erhalten. Muss die Arbeit zwingend in diesem Semester fertig geschrieben und abgeben werden?

Ja, unter normalen Umständen, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen, sollte die Abgabe der Arbeit in dem Semester erfolgen, in dem der Platz erhalten wurde. (Normale Umstände kennzeichnen sich dadurch, dass prüfungsordnungstechnisch nichts gegen eine Anmeldung der Abschlussarbeit spricht, d.h. wenn die erforderliche Punktzahl zur Zulassung erreicht worden ist.)  Bitte berücksichtigen Sie diesen angestrebten Abgabezeitpunkt bei der Auswahl Ihres präferierten Starttermins.

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Betreuer, bzw. den entsprechenden wissenschaftlichen Mitarbeiter laut Ihrem gewählten Themenbereich.

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Ich habe einen Platz für meine Bachelorarbeit erhalten, habe jedoch noch nicht die erforderlichen Punkte für die Zulassung zur Bachelorarbeit erreicht. Was mache ich nun?

Zunächst einmal benachrichtigen Sie uns bitte darüber, denn wir haben keine Informationen zu Ihrem aktuellen Punktestand. Dann schreiben Sie in Ruhe Ihre Klausuren zu Ende und bemühen sich, diese alle zu bestehen. Wenn Ihnen dies in Höhe Ihrer fehlenden Punkte gelungen ist,  schauen Sie sich unser Procedere   an und beginnen bei Punkt 2.

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Ich habe einen Platz für meine Abschlussarbeit an Ihrem Lehrstuhl erhalten. Muss ich die Arbeit jetzt bei Ihnen schreiben?

Ja, denn dafür ist das Verteilverfahren da. Sollten Sie sich unwohl dabei fühlen, die Punktegrenze nicht rechtzeitig erreichen oder andere Gründe gegen eine Bearbeitung sprechen, können Sie das Prüfungsamt darüber informieren, dass Sie Ihren Platz zurückgeben. Im nächsten Semester können Sie dann erneut am Verteilverfahren teilnehmen.

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Wie finde ich ein Thema?

Muss ich in der Arbeit programmieren?

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Ich würde gerne mit einer gewissen Software in meiner Abschlussarbeit arbeiten, ist das möglich?

Prinzipiell ist dies natürlich möglich, soweit die Software eines unserer Themenbereiche betrifft. Falls dies zutrifft, muss die Verfügbarkeit der Software überprüft werden. Sprechen Sie uns dazu gerne an und wir überprüfen, ob wir Ihnen bei der Besorgung der Software behilflich sein können oder Sie bereits in unserem Softwarerepertoire enthalten und somit bereits verfügbar ist.

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Wann muss meine Abschlussarbeit beim Prüfungsamt angemeldet werden?

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In meinem ausgegeben Thema hat sich ein Fehler eingeschlichen, darf ich dieses selbstständig korrigieren?

Nein, wenn das Thema erstmal ausgegeben ist, nimmt das Prüfungsamt Ihre Abschlussarbeit nur dann an, wenn das Thema vom Wortlaut her exakt mit dem ausgebenen Thema übereinstimmt. Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Fehler im Wortlaut des Themas vorliegt, melden Sie sich bitte bei Ihrem Betreuer. Dieser wird entscheiden, ob es sinnvoll ist, das Thema zu ändern und wird dies ggf. dann auch dem Prüfungsamt melden.

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Wie viele Seiten muss ich schreiben?

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Wie lange habe ich dafür Zeit?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Ihrer Prüfungsordnung, wir haben für Sie eine Übersicht  zusammengetragen.

Was passiert, wenn ich während der Bearbeitungszeit krank werde?

Was muss bei Abgabe der Arbeit im Prüfungsamt eingereicht werden?

Bei Abgabe müssen Sie zwei gedruckte und gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Desweiteren reichen Sie auf einer CD die digitale Version Ihrer Arbeit (als PDF oder Word-Dokument) als auch etwaige weitere Dateien (z.B. Quellcode, Prototyp etc.) ein.

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Sollten damit Ihre Fragen zu Abschlussarbeiten an unserem Fachgebiet noch nicht beantwortet sein, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Betreuer, bzw. den entsprechenden wissenschaftlichen Mitarbeiter laut Ihrem gewählten Themenbereich . Weitere allgemeine Informationen zum Ablauf bieten auch die Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs, speziell die Hinweise zur Vergabe von Abschlussarbeiten.