Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Abschlussarbeiten (Stand: 26.05.2014)

Wann muss die Arbeit angemeldet werden?

Die Arbeit muss bis zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem Sie einen Platz an unserem Lehrstuhl erhalten haben, beim Prüfungsamt angemeldet werden. Bitte beachten Sie auch die terminlichen Vorgaben (Bearbeitungsdauer, Korrekturdauer, Abhängigkeit zu Terminen des nachfolgenden Studiengangs wie z.B. Bewerbungsfristen) des Prüfungsamtes.

Wann kann mit dem Schreiben der Arbeit begonnen werden?

Zunächst muss ein passendes Thema gefunden werden. Themenvorschläge entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Zudem nehmen wir auch gerne Ihre eigenen Themenvorschläge an. Machen Sie sich also zunächst Gedanken worüber Sie schreiben wollen. In einem Betreuungsgespräch wird dannd ie Machbarkeit Ihres Themas erörtert. Nachdem Sie uns erfolgreich Ihre Gliederung und ein Exposé Ihrer Arbeit eingereicht haben, können Sie mit dem Schreiben Ihrer Arbeit beginnen.

Welche Themen werden betreut?

Das BOW ist ein Lehrstuhl für Organisation und Wirtschaftsinformatik. Ihr Thema sollte daher auch aus diesem Bereich kommen. Bei eigenen Themenvorschlägen besprechen Sie bitte Ihre Themenwahl mit Ihrem Betreuer. Themenvorschläge und Forschungsschwerpunkte finden Sie auf unserer Homepage.

Wie erfolgt die Zuordnung zu einem Betreuer?

Die Zuordnung zu einem Betreuer erfolgt anhand Ihrer Themenwahl. Themenvorschläge, die Sie auf unserer Homepage finden, enthalten u.a. auch den Namen des zugehörigen Betreuers. Bei eigenen Themenvorschlägen ist es sinnvoll in einem Vorgespräch den passenden Betreuer zu finden. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter. Orientieren Sie sich dabei auch an den Forschungsgebieten des jeweiligen Mitarbeiters.

Wer betreut eine Abschlussarbeit?

Die Abschlussarbeit kann sowohl von Mitarbeitern des Lehrstuhls als auch vom Lehrstuhlinhaber selbst betreut werden.

Sind Programmierkenntnisse erforderlich?

Grundsätzlich sind keine Programmierkenntnisse erforderlich. Themenvorschläge, bei denen Programmierkenntnisse erforderlich sind, enthalten Hinweise darauf. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Betreuer.

Kann ich auch eine praktische Abschlussarbeit schreiben?

Eine Abschlussarbeit mit einem Unternehmen ist ebenso möglich, wie eine rein wissenschaftliche Arbeit. Dabei wird entweder gemeinsam mit dem Betreuer oder alleine ein Praxispartner gesucht, bei dem eine Abschlussarbeit geschrieben werden kann. Oftmals ergeben sich auch Abschlussarbeitsthemen durch Praktika in Unternehmen. Die Themen können ebenfalls bei derThemenfindung berücksichtigt werden.

Muss ich mir selber ein Unternehmen suchen?

Studenten können selber ein Unternehmen suchen, das bereit ist eine Abschlussarbeit zu betreuen. Oftmals bestehen bereits schon Kooperationen mit Unternehmen am Lehrstuhl, sodass darüber bereits Themen für Abschlussarbeiten bestehen oder gesucht werden können.

Wie viel Zeit habe ich für meine Abschlussarbeit?

Für eine rein wissenschaftliche Arbeit wird zwischen Bachelor-, Master- und Diplomarbeit unterschieden.

  • Bachelor: 13 Wochen
  • Master: 20 Wochen
  • Diplomarbeit: 3 Monate

Was muss eingereicht werden?

Ihre Arbeit muss in zweifacher Ausführung fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht werden. Zusätzlich muss ein pdf-Dokument an den jeweiligen Betreuer gesendet werden. Dies wird zur Überprüfung auf Plagiate benötigt.

Was tun bei Krankheit?

Im Krankheitsfall melden Sie sich bitte bei Ihrem Betreuer und reichen beim Prüfungsamt ein Attest ein, mit der Bitte um Verlängerung Ihrer Bearbeitungszeit.

Wie setzt sich die Gesamtnote einer Arbeit zusammen?

Allgemein gilt folgender Anteil:

Auflistung der prozentualen Anteile einer Abschlussarbeit
Arbeit formal inhaltlich
Proseminar 50% 50%
Seminararbeit 40% 60%
Bachelorarbeit 40% 60%
Masterarbeit 30% 70%
Diplomarbeit 30% 70%

Antworten auf weitere Fragen

Antworten auf weitere Fragen finden Sie größtenteils in Ihrer Prüfungsordnung. Sollten Sie dennoch keine Antwort finden, wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Lehrstuhls oder Prüfungsamtes.