Fachbereich 9

School of Business Administration and Economics


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Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anrechnungsantrag

Bitte verwenden Sie folgendes Antragsformular, wenn Sie die Anrechnung Ihrer auswärtig erbrachten Prüfungsleistungen beantragen. Die Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Seite 1 des Antragsformulars. Dazu gehören:

  • Zeugnis der auswärtigen Universität (Leistungsübersicht, Transrcipt of Records);
  • Notenskala der auswärtigen Universität (häufig auf der Rückseite des Zeugnisses zu finden);
  • Learning Agreement (Pflicht bei Erasmus, sonst: falls vorhanden);
  • Ausführliche Kursbeschreibungen inkl. Inhaltsverzeichnis bzw. Gliederung sowie Angaben zum Kursumfang (und zwar müssen diese gescannt per E-Mail an das Prüfungsamt pruefamtfb9@uni-osnabrueck.de geschickt werden);
  • Bestätigungen der Anrechnungsfähigkeit durch die Verantwortlichen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (Pflicht bei Anrechnungen aus dem Ausland; sonst: falls vorhanden);
  • ggf. weitere Unterlagen.

Der oberen Auflistung können Sie u.a. entnehmen, dass Sie Ihrem Antragsformular die Bestätigungen der Anrechnungsfähigkeit für alle beantragten Kurse beifügen müssen. In der Regel kümmern sich die Studierenden lange vor Antritt ihres Auslandssemesters (ca. 6-12 Monate) um die Einschätzung zur Anrechnungsfähigkeit der Kurse, die sie im Ausland absolvieren wollen. Das Formular für die Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit sowie die Angaben zu den verantwortlichen Ansprechpartnern je nach inhaltlicher Ausrichtung der Kurse finden Sie auf den Seiten für das Auslandsstudium. Bei Anrechnungen aus dem Inland werden in der Regel detailliertere Bestätigungen verlangt.

Bescheinigung bei einer Anrechnung aus dem Inland

Dem Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Inland ist zusätzlich ein aktueller Leistungsnachweis des zuständigen Prüfungsamtes der "alten" Universität beizufügen. Aus diesem Leistungsnachweis muss hervorgehen, dass eine Bachelorprüfung, eine Masterprüfung, eine Diplomprüfung, eine Lehramts-oder Magisterzwischenprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang nicht endgültig nicht bestanden ist und/oder der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde.

Notenumrechnung

Bei Anrechnung einer Prüfungsleistung werden die im Ausland erworbenen Noten umgerechnet. Der Prüfungsausschuss nimmt die Umrechnung anhand von Umrechnungstabellen vor. Der Prüfungsausschuss des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften behält sich vor, die Umrechnungstabellen in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu ändern.

Anerkennungsrichtlinien

Die ausführlichen Anerkennungsrichtlinien des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.