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Meldung
05. December 2007 : Anerkennung von Sprachkursbescheinigungen
Voraussetzungen für die Anerkennung von Sprachkursbescheinigungen anderer Anbieter im Rahmen von IWGM
Die folgenden Angaben sind unabdingbar für die Anerkennung von Bescheinigungen:
- Angabe der Niveaustufe (in Anlehnung an den „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“; Niveau C1 / C2)
- Umfang des Kurses (min. 30 Stunden)
- Kurze Beschreibung des Kursinhalts
- Name und Adresse der ausstellenden Institution (z.B. universitäre Sprachenzentren)
Die Angaben müssen in Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch vorhanden sein.