Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Taschenrechner in Klausuren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

Für die Prüfungen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften legen die Prüferinnen und Prüfer fest, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Darunter kann auch ein Taschenrechner sein. Taschenrechner werden nicht gestellt, sondern sind selbst mitzubringen. Schließt Ihre Prüferin bzw. Ihr Prüfer die Benutzung eines Taschenrechners aus, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie den Taschenrechner in der Prüfung auch nicht benötigen.

Die folgenden Hinweise zu Taschenrechnern in Klausuren gelten für den Fall, dass Ihre Prüferin bzw. Ihr Prüfer einen einfachen Taschenrechner als erlaubtes Hilfsmittel angibt.
1. Damit ist ein Rechner gemeint, der
... nicht programmierbar und nicht grafikfähig ist,
... ein einfaches einzeiliges Display und keine alpha-numerische Tastatur hat,
... aber Funktionstasten (z.B. zur Berechnung von Logarithmen oder Potenzen) haben darf.
Beachten Sie: Diese Spezifikation bedeutet, dass die meisten von Ihnen den alten Schultaschenrechner nicht weiter benutzen dürfen.
2. Wir empfehlen Ihnen, sich einen einfachen Taschenrechner bereits zu Beginn des Studiums zu kaufen, um sich mit seiner Benutzung vertraut zu machen. Zu Ihrer Orientierung beim Taschenrechnerkauf geben wir folgende Beispiele für einfache Taschenrechner:
- Casio FX-82 SOLARII
- Casio FX-82 DE Plus
- Texas Instruments TI-30 ECO RS
- Texas Instruments TI 30Xa
3. Die Beispiele aus 2. ergeben keine vollständige Liste erlaubter Rechner. Sollte der Taschenrechner, den Sie benutzen wollen, nicht auf der Liste stehen, vergleichen Sie seine Funktionen mit den Rechnern auf der Liste und stellen Sie sicher, dass er keinen größeren Funktionsumfang besitzt.
4. Die Liste mit Beispielen aus 2. wird regelmäßig aktualisiert. Dadurch kann es sein, dass Sie einen Taschenrechner verwenden, der in einer früheren Version der Liste enthalten war aber aktuell nicht mehr enthalten ist. In diesem Fall verfahren Sie bitte analog zu 3.