Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Meldung

05. Dezember 2007 : Anerkennung von Sprachkursbescheinigungen

 

Voraussetzungen für die Anerkennung von Sprachkursbescheinigungen anderer Anbieter im Rahmen von IWGM

Die folgenden Angaben sind unabdingbar für die Anerkennung von Bescheinigungen:

 

  • Angabe der Niveaustufe (in Anlehnung an den „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“; Niveau C1 / C2)
  • Umfang des Kurses (min. 30 Stunden)
  • Kurze Beschreibung des Kursinhalts
  • Name und Adresse der ausstellenden Institution (z.B. universitäre Sprachenzentren)

Die Angaben müssen in Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch vorhanden sein.