Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Meldung

16. April 2013 : Beschluss 129/22 des Prüfungsausschusses zur Klausureinsicht

Die Klausureinsicht erfolgt unter Klausurbedingungen:

  1. Die Verwendung von eigenem Papier, eigenen Stiften und elektronischen Hilfsmitteln ist verboten. Für Aufzeichnungen sind lediglich die vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zu verwenden
  2. Eine Klausureinsicht ist lediglich durch den betreffenden Prüfling oder eine von diesem schriftlich bevollmächtigte Person zulässig.
  3. Während der Klausureinsichtnahme besteht Redeverbot; zulässig sind lediglich Fragen an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes hinsichtlich des technischen Ablaufs des Einsichts- bzw. Widerspruchsverfahrens.