Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Meldung

14. Juni 2012 : Informationen zu den auslaufenden Diplomstudiengängen BWL und VWL

Die beiden Diplomstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften wurden eingestellt und die auslaufende Betreuung, d.h. die Möglichkeit, Prüfungen in diesen Studiengängen abzulegen, endet am Ende des Wintersemesters 2012/2013 (studienbegleitende Prüfungen) bzw. am Ende des Sommersemesters 2013 (Diplomarbeiten).
Studienbegleitende Prüfungen:
Nach der zwischen dem Land Niedersachsen und der Universität Osnabrück abgeschlossenen Zielvereinbarung ist die auslaufende Betreuung in den eingestellten Diplomstudiengängen BWL und VWL bis einschließlich zum Wintersemester 2012/2013 zu gewährleisten; studienbegleitende Prüfungen werden danach nicht mehr angeboten. Über diese Rechtslage hat der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft auf seiner Homepage bereits am 23.04.2008 informiert (http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/6134.htm). Dies bedeutet konkret, dass studienbegleitende Prüfungen in den Diplomstudiengängen nur noch in den jeweils zwei Prüfungsterminen des Sommersemesters 2012 und des Wintersemester 2012/2013 angeboten werden. In diesem Zusammenhang ist weiterhin ein Beschluss des Prüfungsausschusses vom 09.11.2010 wichtig (http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/8236.htm). Danach kann bis zum Ende der auslaufenden Betreuung in Semestern, in denen keine entsprechende schriftliche Prüfungsleistung angeboten wird, auf Antrag des Prüflings sowie mit Zustimmung des Prüfers eine schriftliche Prüfungsleistung durch eine mündliche Prüfungsleistung ersetzt werden. Im Ergebnis können damit, die Zustimmung des Prüfers vorausgesetzt, in beiden verbleibenden Semestern jeweils grundsätzlich alle studienbegleitenden Prüfungen des Hauptstudiums beider Diplomstudiengänge absolviert werden.
Diplomarbeiten:
Hinsichtlich der Diplomarbeiten hat der Prüfungsausschuss in Ergänzung der Rechtslage zur auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen am 07.03.2012 beschlossen, dass Diplomarbeiten letztmalig im Sommersemester 2013 angemeldet werden können. Dies schließt Wiederholungen nicht bestandener erster Diplomarbeiten ein, d.h. auch eine Diplomarbeit des zweiten Versuchs muss bis spätestens zum 30. September 2013 angemeldet werden (http://www.pruefungsamtfb9.uni-osnabrueck.de/9304.htm).
 
Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Studierende, bei denen ein erfolgreicher Abschluss des Diplomstudiengangs unsicher oder sogar unwahrscheinlich ist, unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“ (im Folgenden kurz „Bachelorstudiengang“) wechseln können. Dabei werden die in der Zugangsordnung für diesen Studiengang vorgeschriebenen Englischkenntnisse als durch die bisher erbrachten Prüfungsleistungen erfüllt angesehen.
Zu beachten ist, dass ein solcher Studiengangswechsel nicht erst zum bzw. im Sommersemester 2013, also nach dem Ende der auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen, sondern bereits im Sommersemester 2012 oder im Wintersemester 2012/2013 möglich ist. Dabei gibt es den folgenden wichtigen Grund für einen sofortigen Wechsel: Das Grundstudium in den Diplomstudiengängen einerseits und die ersten zwei Studienjahre („Assessmentphase“ und „Orientierungsphase“) im Bachelorstudiengang andererseits sind zwar weitgehend, aber nicht vollständig gleich. Konkret fehlen Studierenden der Diplomstudiengänge, die die Vordiplomprüfung bestanden haben, maximal die folgenden drei Prüfungen für den erfolgreichen Abschluss der ersten beiden Studienjahre im Bachelorstudiengang:

  1. „Einführung in die Ökonometrie“ als Teil des Bachelormoduls „Economics B IV: Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ökonometrie“
  2. „Entscheidungstheorie“ als Teil des Bachelormoduls „Management B II: Finanzwirtschaft und Entscheidungstheorie“
  3. „Unternehmensführung“ als Teil des Bachelormoduls „Management B III: Organisation und Unternehmensführung“

Alle drei Vorlesungen existieren nur noch bis zum Ende der auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen als eigenständige Veranstaltungen, so dass entsprechende studienbegleitende Prüfungen nur noch bis zum Ende des Wintersemesters 2012/2013 angeboten werden. Bei einem rechtzeitigen Wechsel in den Bachelorstudiengang können bestandene studienbegleitende Prüfungen in den drei genannten Veranstaltungen mit den bereits im Rahmen der Vordiplomprüfung bestandenen jeweils anderen Modulteilen zusammengefasst und angerechnet werden. Die Modulnoten ergeben sich in diesen Fällen durch das arithmetische Mittel der beiden jeweiligen Teilnoten.

Dagegen werden ab dem Sommersemester 2013 Einzelprüfungen zu den drei genannten Veranstaltungen nicht mehr angeboten. Damit könnten diejenigen, die erst dann in den Bachelorstudiengang wechseln und die genannten drei Prüfungen ganz oder teilweise noch nicht erfolgreich bestanden haben, nur noch die vollständigen Modulklausuren, bestehend aus jeweils zwei Teilen, absolvieren; eine Anrechnung von bereits absolvierten Modulteilen ist dann nicht mehr möglich.
Im Folgenden wird dieser Sachverhalt an einem Beispiel veranschaulicht:
Student X, bisher in einem der beiden Diplomstudiengänge eingeschrieben, hat die Vordiplomprüfung bestanden und im Rahmen des Hauptstudiums erfolgreich an den studienbegleitenden Prüfungen im Fach ABWL „Entscheidungstheorie“ und „Unternehmensführung“ teilgenommen. Bei einem Wechsel in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“ werden – unabhängig vom Zeitpunkt des Wechsels – die Prüfungsleistungen in den Klausuren „Investition und Finanzierung“ und „Entscheidungstheorie“ zur Modulnote im Modul „Management B II: Finanzwirtschaft und Entscheidungstheorie“ zusammengefasst und angerechnet. Gleiches gilt für die Prüfungsleistungen in den Klausuren „Organisation“ sowie „Unternehmensführung“; hier wird die durch Mittelung gebildete Modulnote im Modul „Management B III: Organisation und Unternehmensführung“ angerechnet.
Wechselt Student X bereits im Sommersemester 2012 in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“, kann er bis zum Ende des Wintersemesters 2012/2013 die noch fehlende studienbegleitende Klausur (oder ggf. mündliche Prüfung) zur Vorlesung „Ökonometrie“ absolvieren. Bei ihrem Bestehen würde die Note im Fach „Ökonometrie“ mit der bereits vorhandenen Note im Fach „Wirtschafts- und Finanzpolitik“ zur Modulnote im Modul „Economics B IV: Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ökonometrie“ zusammengefasst und ebenfalls angerechnet.
Wechselt Student X dagegen erst im Sommersemester 2013 in den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“, ist eine Prüfung allein für die Vorlesung „Ökonometrie“ nicht mehr möglich. Stattdessen könnte bzw. müsste die gesamte Modulklausur „Economics B IV: Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ökonometrie“ geschrieben werden.
Darüber hinaus sind in allen Fällen ggf. weitere Anrechnungen bereits erfolgreich bestandener Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium eines der Diplomstudiengänge für Modulprüfungen des dritten Studienjahrs, der „Spezialisierungsphase“, des Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“ nach Einzelfallprüfung möglich, so dass im besten Fall als einzige Prüfungsleistung nur noch die Bachelorarbeit fehlt.
Die zusammengefassten Rahmenbedingungen sollten bei Überlegungen zur Fortsetzung des Studiums berücksichtigt werden. Bei Beratungsbedarf stehen unsere Studienberaterin Frau Romanenchuk (elena.romanenchuk@uni-osnabrueck.de) sowie Prof. Dr. Wosnitza (michael.wosnitza@uni-osnabrueck.de) selbstverständlich gern zur Verfügung. Um Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins wird gebeten.