Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Meldung

23. April 2021 : Überprüfung der Voraussetzungen gem. §3a der Bachelor-Prüfungsordnungen

Die Überprüfung der Voraussetzungen gemäß § 3a der Bachelorprüfungsordnungen nach zwei Semestern bzw. einem Studienjahr wird für die seitens des Landes NDS per NHG-Änderung in §72, Abs. 16 am 16.3.2021 deklarierten „Corona“-Semester Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 ausgesetzt.

Das bedeutet:
Die Überprüfung findet statt, nachdem zwei Semester außerhalb dieser „Corona“-Semester absolviert wurden. In den „Corona“-Semestern erworbene Leistungspunkte werden natürlich angerechnet, nicht wahrgenommene Prüfungsangebote gelten ohne Nachweis als nicht zu vertreten.

Beispiel 1: Studienbeginn zum WiSe 2019/2020, Überprüfung nach § 3a am Ende der Prüfungsphase des Wiederholungstermins des WiSe 2021/2022
Beispiel 2: Studienbeginn zum WiSe 2020/2021, Überprüfung nach § 3a am Ende der Prüfungsphase des Wiederholungstermins des SoSe 2022)

(Beschluss des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften in seiner 160. Sitzung vom 20.04.2021)