Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Beschluss

15. Februar 2017 : Bachelormodule für die Masterstudiengänge

Beschluss des Prüfungsausschusses am 30.01.2017

Bachelormodule für die Masterstudiengänge

Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaft können in ihrem letzten Prüfungstermin vor Erreichen des Bachelorabschlusses Prüfungen ablegen, deren Umfang den für das Erreichen erforderlichen Umfang von 180 Leistungspunkten übersteigt. Klarstellung: Im Falle des Bestehens der Prüfung können die über 180 hinausgehenden Punkte des § 28 Absatz 1 der Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge BWL und Economics im nachfolgenden Masterstudium eingebracht werden, sofern sie nicht zuvor auf dem Zusatzkonto des Bachelorzeugnisses verbucht wurden.