Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Beschluss

28. April 2016 : Mündliche Prüfung bei Auslandsaufenthalten

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.04.2016

Mündliche Prüfung bei Auslandsaufenthalt
„In Ausnahmefällen kann neben den beiden regulären Prüfungsterminen ein Ausweichtermin angeboten werden. Das Angebot erhalten ausschließlich Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität verbringen, um dort Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Das Angebot erfolgt zudem nur dann, wenn die Semesterzeiten, Anwesenheitspflichten und/oder Prüfungsmodalitäten an der ausländischen Hochschule dazu führen, dass die oder der betreffende Studierende keinen der beiden Prüfungstermine wahrnehmen kann. Die Ausweichprüfung ist in der Regel eine mündliche Prüfung und wird durch die/den Studierende/n direkt mit der Prüferin/ dem Prüfer vereinbart.“
(Beschluss gefasst in der 143. Sitzung des Prüfungsausschusses am 26.04.2016)